Genehmigungspflicht: Das Jobcenter übernimmt Umzugskosten nur, wenn der Umzug als notwendig anerkannt wurde und vorab genehmigt ist.
Kostensenkung: Sie sind verpflichtet, die Umzugskosten so gering wie möglich zu halten.
Angemessenheit: Die neue Wohnung muss den Vorgaben des Jobcenters in Bezug auf Mietkosten und Größe entsprechen.
Selbstorganisation bevorzugt: Umzüge in Eigenregie werden bevorzugt finanziert; ein Umzugsunternehmen wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Das Jobcenter finanziert einen Umzug nur, wenn dieser als notwendig anerkannt wird. Häufige Gründe für die Genehmigung sind:
Arbeitsaufnahme: Eine unbefristete Arbeitsstelle macht einen Wohnortwechsel erforderlich (z. B. Pendelzeiten von mehr als 2,5 Stunden täglich).
Unzumutbare Wohnverhältnisse: Barrieren in der Wohnung, starker Schimmelbefall oder andere gravierende Mängel.
Familienzuwachs: Die bisherige Wohnung bietet nicht genug Platz.
Trennung oder Scheidung: Ein Partner benötigt eine neue Wohnung.
Kündigung durch den Vermieter: Rechtmäßige Kündigung, die nicht vom Mieter verschuldet wurde.
Aufforderung des Jobcenters: Die Wohnkosten müssen gesenkt werden, z. B. durch Umzug in eine kleinere oder günstigere Wohnung.
Das Jobcenter übernimmt nur notwendige und nachweisbare Kosten. Dazu gehören:
Transportkosten: Miete für einen Umzugswagen, Benzinkosten (drei Kostenvoranschläge erforderlich).
Verpackungsmaterial: Kosten für Umzugskartons und Klebeband.
Helferpauschale: Bis zu 30 Euro pro Helfer für Verpflegung.
Wohnungsbeschaffungskosten: Kosten für Inserate, Besichtigungen oder notwendige Übernachtungen bei weiter entfernten Wohnungen.
Erstausstattung: Notwendige Möbel und Haushaltsgeräte (z. B. Bett, Kühlschrank).
Maklergebühren: Nur in Ausnahmefällen, wenn die Einschaltung eines Maklers zwingend erforderlich war.
Renovierungskosten: Diese werden nur übernommen, wenn sie vertraglich vorgeschrieben sind.
Umzugsunternehmen:
Das Jobcenter zahlt ein Umzugsunternehmen nur dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, den Umzug selbst durchzuführen.
Dafür sind:
Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Krankenkasse erforderlich.
Mindestens drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einzureichen.
Antrag stellen: Informieren Sie das Jobcenter so früh wie möglich über Ihren Umzugswunsch. Reichen Sie eine schriftliche Begründung mit Nachweisen ein (z. B. ärztliches Attest, Arbeitsvertrag).
Wohnungsangebot vorlegen: Finden Sie eine Wohnung, die den Vorgaben des Jobcenters entspricht, und lassen Sie das Mietangebot prüfen.
Kostenvoranschläge einreichen: Holen Sie Angebote für Transporter, Verpackungsmaterial und ggf. ein Umzugsunternehmen ein.
Genehmigung abwarten: Warten Sie auf die schriftliche Zustimmung des Jobcenters, bevor Sie Verträge unterzeichnen oder Kosten verursachen.
Die neue Wohnung muss sowohl in der Größe als auch bei den Mietkosten als angemessen eingestuft werden. Die Vorgaben unterscheiden sich regional, orientieren sich aber an der Anzahl der Personen im Haushalt:
Richtwerte für die Wohnfläche
1 Person: bis zu 50 m²
2 Personen: bis zu 60 m²
3 Personen: bis zu 75 m²
4 Personen: bis zu 90 m²
Jede weitere Person: zusätzlich 15 m²
Die genaue Miethöhe, die das Jobcenter als angemessen einstuft, variiert von Stadt zu Stadt. Sie orientiert sich an den örtlichen Mietspiegeln. In Regionen mit hohen Mietpreisen, wie z. B. in Berlin, gelten andere Grenzwerte als in ländlichen Gebieten.
Größere Wohnung: Eine größere Wohnung wird akzeptiert, wenn die Miete dennoch im angemessenen Rahmen liegt.
Genehmigung erforderlich: Legen Sie das Mietangebot immer vor Abschluss des Mietvertrags dem Jobcenter vor, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.
Heiz- und Nebenkosten: Auch die Betriebskosten müssen als angemessen eingestuft werden. Diese können je nach Energiequelle (z. B. Gas, Öl) unterschiedlich hoch sein.
Ein Umzug ohne Genehmigung des Jobcenters kann finanzielle Konsequenzen haben:
Keine Übernahme der Umzugskosten.
Kein Darlehen für die Mietkaution.
Kürzung von Leistungen, wenn die Miete der neuen Wohnung über den Richtwerten liegt.
Wenn das Jobcenter ein Umzugsunternehmen genehmigt, unterstützen wir Sie gerne:
Kostenvoranschläge: Wir stellen Ihnen die benötigten Angebote für das Jobcenter zur Verfügung.
Professioneller Service: Unser Team übernimmt die Planung und Durchführung Ihres Umzugs.
Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot an und planen Sie Ihren Umzug stressfrei und effizient!