Umzug mit Unterstützung der Krankenkasse oder Pflegekasse

Ein Umzug kann für pflegebedürftige Menschen zur Notwendigkeit werden, wenn die bestehende Wohnung nicht mehr den individuellen Bedürfnissen entspricht. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenkasse oder Pflegekasse einen Teil oder sogar die gesamten Umzugskosten. Hier erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, wie Sie den Zuschuss beantragen und welche Leistungen übernommen werden.

Wann übernimmt die Pflege- oder Krankenkasse die Umzugskosten?

Die Krankenkasse oder Pflegekasse übernimmt die Umzugskosten in Ausnahmefällen, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und die aktuelle Wohnung den Bedürfnissen nicht mehr gerecht wird. Beispiele sind:

  • Barrierefreiheit: Die momentane Wohnung ist nicht barrierefrei und kann auch nicht entsprechend umgebaut werden.

  • Pflegegerechtes Umfeld: Ein Umzug in die Nähe von Angehörigen, einer Pflegeeinrichtung oder einer besseren Infrastruktur wird notwendig.

  • Gesundheitliche Einschränkungen: Aufgrund des Pflegegrades kann der Umzug nicht selbstständig durchgeführt werden.

Zuschusshöhe

Pro pflegebedürftige Person beträgt der Zuschuss maximal 4.000 Euro.
Leben zwei pflegebedürftige Personen zusammen, kann der Zuschuss auf 8.000 Euro steigen.

Voraussetzungen für den Umzugszuschuss

Um den Zuschuss von der Pflege- oder Krankenkasse zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 1 bis 3: Nachweis über die Pflegebedürftigkeit.

  • Nicht anpassbare Wohnung: Die aktuelle Wohnung kann nicht durch Umbaumaßnahmen barrierefrei gestaltet werden.

  • Berufsunfähigkeit oder Ruhestand: Sie können den Umzug nicht selbstständig durchführen.

  • Nachweise: Ein ärztliches Attest oder ein Gutachten zur Pflegebedürftigkeit.

Welche Leistungen werden übernommen?

Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell. Zu den möglichen erstattungsfähigen Leistungen gehören:

  • Arbeitslöhne der Umzugshelfer

  • Fahrtkosten von privaten Helfern

  • Materialkosten: Umzugskartons und Verpackungsmaterial.

  • Beratungskosten: Unterstützung durch Hilfsorganisationen.

  • Anfallende Gebühren: Kosten für Halteverbotsschilder oder Parkgenehmigungen.

  • Verdienstausfall: Erstattung für helfende Familienmitglieder oder Freunde.

Die Auszahlung erfolgt häufig direkt an das Umzugsunternehmen. In Ausnahmefällen müssen Kosten vorgestreckt werden, die später erstattet werden.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell. Zu den möglichen erstattungsfähigen Leistungen gehören:

  1. Antrag einreichen: Stellen Sie den Antrag auf Umzugszuschuss bei Ihrer Pflegekasse.

  2. Nachweise einreichen: Fügen Sie ärztliche Atteste, eine genaue Begründung für den Umzug und Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen hinzu.

  3. Prüfung der Unterlagen: Die Pflegekasse überprüft die Voraussetzungen und kann die neue Wohnung vorab besichtigen.

  4. Genehmigung abwarten: Nach der Prüfung erhalten Sie die Zusage und die Höhe des Zuschusse.

Fazit: So erleichtert die Pflegekasse den Umzug

Ein Umzug kann für pflegebedürftige Menschen eine große Belastung sein – finanziell und organisatorisch. Die Unterstützung durch die Krankenkasse oder Pflegekasse ist in solchen Fällen eine wertvolle Hilfe. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen frühzeitig einreichen und auf die individuellen Vorgaben Ihrer Pflegekasse achten.

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